Geistiges Eigentum in Apples iBooks
29. April 2010, 20:02 Uhr, VerbraucherschutzGeistiges Eigentum ist schützenswert – keine Frage. Wenn Filme oder Musik im Internet raubkopiert werden, dann ist das nicht richtig. Auf der anderen Seite nerven die endlosen Warnungen vor Raubkopierereien auf DVDs und die meist nicht wirklich funktionierenden DRM-Maßnahmen auf Computersystemen. Beide Seiten bekleckern sich in diesem Krampf nicht mit Ruhm.
Die Printbranche macht sich mit ihren Angriffen gegen Google Books oder Google News lächerlich und verkennt – wie zuvor die Musik- und Filmindustrie – die Möglichkeiten digitale Medien angemessen zu nutzen.
Um an die begehrten digitalen Rechte zu kommen, musste nun auch Apple den analogen Kulturhütern gefällig sein: Vergleicht man das Kontextmenü eines DRM-geschützten Buchs mit dem eines freien Buchs, dann fällt ein winziger Unterschied sofort ins Auge.
Ein DRM-geschütztes Bezahl-Buch in iBooks:

Ein freies und kostenloses Buch in der gleichen Software:

Nicht mal ein einziges Wort darf in der geschützten Variante kopiert werden! Wie armselig ist das denn? Es muss ja nicht gleich erlaubt sein ein ganzes Buch zu kopieren, keine Frage. Aber doch wenigstens einen einzelnen Absatz um hier und da auch mal etwas zitieren zu können. Aber nicht mal ein einzelnes Wort? Wie viel Angst müssen die Verlage eigentlich haben?
Da gehen sie hin, die Vorteile von E-Books – gebrochen im DRM-Sumpf.


Oscar