Petition
25. October 2010, 12:12 Uhr, AllerleiWikipedia weiß:
Als Petitionsrecht wird das Recht bezeichnet, eine Eingabe an alle Stellen und Ämter zu richten, angehört zu werden und in der Folge keinerlei Benachteiligungen befürchten zu müssen.
Vorschlag:
Als Petitionsrecht wird das Recht bezeichnet, eine Eingabe an alle Stellen und Ämter zu richten, angehört zu werden und in der Folge keinerlei Beachtung befürchten zu müssen.

